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!! Die Mindestmietdauer für einen längeren Aufenthalt muss sechs Monate betragen. Wenn der Aufenthalt weniger als sechs Monate dauert, wird er als Kurzaufenthalt gekennzeichnet und es wird eine zusätzliche Steuer von 7 % bzw. die geltende Tourismusabgabe auf die Miete erhoben.Wenn sich die Kunden im Rathaus anmelden, wird für ihren Aufenthalt keine 7 % Tourismusabgabe erhoben, andernfalls berechnen wir 7 % Tourismusabgabe!!Das Studio-Apartment bietet eine sichere und freundliche Umgebung für ... mehr anzeigen